Kaminkehrermeister Gerhard Schmid
Energieberater (HWK) Gebäudethermograf
Gashausschau
nach der TRGI 2018
Mit erscheinen der TRGI 2018 wurden einige Bereiche dieses Regelwerks modifiziert. Die abgelöste TRGI 86/96 beinhaltete im Anhang II bereits Anregungen über die Sensibilisierung des Endkunden. Anders als die TRGI, die sich als technisches Regelwerk direkt an die Fachleute wendet, richtet sich die „TRGI-Betrieb“ indirekt auch an den Endkunden.
Am Erdgasnetzanschluss liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe „ für den Hausgebrauch“ – zugleich die Schnittstelle der Zuständigkeit. Denn ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten. Spätestens im Schadenfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.
Mein Angebot – Ich kontrolliere für Sie alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreichrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung, Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen, Gasgeräte auf Flammenbild, Russspuren und Abgasführung.
Ihre Vorteile:
Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot für die Gashausschau und könnte Ihnen diese dann vorstellen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!